Der Leitfaden soll Ihnen dabei als Orientierungshilfe dienen, rechtsverbindlich ist er nicht.
Das bedeutet nichts anderes, als das der Leitfaden nicht rechtsverbindlich ist. Man kann sich vor Gericht also nicht darauf berufen.
Das Telemediengesetz hingegen ist rechtsverbindlich.
Das Justizministerium übernimmt keine Verantwortung für den eigenen Leitfaden.
Im Telemediengestz ist klar geregelt, wer was im Impressum hinein schreiben muß.
Die Telefonnummer steht meistens auch im NIC-Eintrag. Von daher verstehe ich die künstliche Aufregung einiger Leute nicht.
Zitat:
armes deutschland...mittlerweile ists echt schon fast wie zu hitlers zeiten...totale überwachung
Da spricht ein Zeitzeuge...
Monarchie abgeschafft, Diktatur beendet, Demokratie ist auch Mist... bleibt ja nur noch die Anarchie.
Ob dir das gefallen wird?
Alternativ empfehle ich das "Auswandern".
Vielleicht auch einfach bei der nächsten Wahl die richtige Entscheidung treffen.
Im Ernst: das Internet ist schon lange kein rechtsfreier Raum mehr. Die "Zwänge" des realen Lebens werden auch dort hin ausgeweitet.
Nimm es nicht persönlich, aber meiner Meinung nach regst du dich über Dinge auf, die es nicht erst seit gestern in dieser Form gibt.