Designs verkaufen ohne Rechnung - inwiefern strafbar? |
Nvie
Mitglied
Dabei seit: 22.08.07
Beiträge: 25
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Hi there,
ich wollte mal wissen inwiefern es bestraft werden kann, wenn man Designs für einen Preis von unter 100€ ohne Firma bzw. Ausstellung einer Rechnung verkauft?
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19.09.07 22:34 |
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[kamui]
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Dabei seit: 27.04.05
Beiträge: 2.992
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Der Preis spielt m.E. keine Rolle. Du kannst ohne Probleme in eBay Dinge verkaufen.
Punkt ist aber, dass sobald du das ganze gewinnorientiert machst (also extra Designs erstellst um sie zu verkaufen) das ganze illegal wird, auch schon bei einer Summe von 1€ o.Ä.
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19.09.07 22:55 |
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Bolop
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Dabei seit: 12.06.04
Beiträge: 1.792
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Ich finde es so ein Mist.. echt mal..
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19.09.07 23:09 |
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chSamy
Mitglied
Dabei seit: 16.01.04
Beiträge: 1.263
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Wieso mist ?
Würdest du es gut finden wenn jemand Tausende Euros dadran verdient mit dem was er tut und nicht z.B. in die Rentenkasse zahlt ? Und trotzdem Kassiert ?
Im Grunde ist es nun mal Schwarzarbeit welche nicht gemeldet ist.
Wenn jemand dies wirklich regelmäßig macht und dann angeschwärzt wird kann das schön etwas blöde enden
__________________ mfg chSamy
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20.09.07 00:44 |
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Bolop
Mitglied
Dabei seit: 12.06.04
Beiträge: 1.792
Fähigkeiten: WBB Lite 2 Fortgeschritten; WBB Lite 1 Profi Herkunft: Darmstadt (Hessen) Forenversion: Lite 2.0; Lite 1.0
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Ne ich finde das man zB bis so und soviel Geld im Monat dadurch verdienen darf egal wieviel man erstellt hauptsache man überschreitet die € Anzahl nicht.
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20.09.07 02:42 |
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Fr3ak
Fisch 2007
Dabei seit: 31.08.06
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Zitat: |
Original von Bolop
Ne ich finde das man zB bis so und soviel Geld im Monat dadurch verdienen darf egal wieviel man erstellt hauptsache man überschreitet die € Anzahl nicht. |
und das willst du Kontrolieren? naja HF
__________________ An dieser Signatur wird gearbeitet!
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20.09.07 09:56 |
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Blackstar5
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Dabei seit: 31.03.06
Beiträge: 329
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Fakt ist, es ist verboten und wird bestraft mit Geld- oder Haftstrafen, das wollte er wissen.
__________________
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20.09.07 15:31 |
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Nvie
Mitglied
Dabei seit: 22.08.07
Beiträge: 25
Themenstarter
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Also kann man BIS zu einer Bitte der Unterlassung nicht bestraft werden? 100% sicher?
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20.09.07 17:49 |
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Doc.Teddy
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Dabei seit: 22.01.04
Beiträge: 479
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Zitat: |
Original von Dizzy.w3
Strafen: Anfangs bekommt man einen Aufruf zur Unterlassung, leistet man diesem nicht Folge bekommt man erste Abstrafungen (Geld). Wer das Geld nicht zahlt kommt innen Knast (sofern > 18; ansonsten werden die Eltern zur Geldstrafe herangezogen und es gibt eine Überprüfung vom Jugendamt, oder wie das heißt).
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Bei diesem fundierten juristischen Fachwissen kann ja selbst ich als Volljurist noch viel von Euch lernen
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21.09.07 16:54 |
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Bolop
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Nun fängts aber an hier^^
Ich finde das Doc.Teddy vollkommen recht hat. Anwälte gibts eben nicht umsonst, also belastet sie mit Arbeit ; )
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22.09.07 19:02 |
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