ich habe bei eBay vor langer Zeit einen Artikel für 40 € ersteigert.
Nach langer Zeit habe ich mich entschlossen den Verkäufer anzuzeigen, weil die Ware nicht ankam.
Jetzt wurde das Verfahren eingetstellt.
Mir wurde gesagt, weil 40 € einfach zu wenig waren....
HALLO?!
Wieviel € müssen denn mindestens "geklaut" werden?
Danke!
Das würde mich wirklich mal interessieren...
1. Es steht witerhin der Zivilrechtsweg offen, um die Summe als Rückzahlung/ Schadensersatz einzuklagen. Das wäre aber sowieso erforderlich gewesen, weil der Strafprozeß dir nicht zu deinem Geld verholfen hätte.
2. Ein Betrug - und darum geht es hier rechtstechnisch - ist kein Privatklagedelikt. Es staht also nicht der strafrechtliche Privatklageweg offen.
3. Bei einem Betrug mit einem Schaden von €40,- bei einem Ersttäter ist eine Einstellung nach § 153 StPO (wegen fehlendem öffentlichen Interesse) durchaus normal. Es kommt aber auch darauf an, was in dem Schreiben drin steht - wenn da steht "eingestellt nach § 170 Abs. 2 StPO, dann konnte in den Ermittlungen kein hinreichender Tatverdacht festgestellt werden und das Verfahren ist sowieso einzustellen.
4. Es gibt keine definierten Grenzen, bis zu welchem Schadensbetrag ein Verfahren eingestellt wird - das ist immer eine Einzelfallentscheidung.