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Zum Ende der Seite springen Gewerbeschein bei Freespace??
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RPC
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Dabei seit: 23.12.04
Beiträge: 89

 Gewerbeschein bei Freespace?? Antworten Zitieren Editieren Melden       UP

hi,

zwar habe ich schon gegoggelt jedoch gabs da immer geteilte Meinungen, und hier im Forum hab ich auch nichts passendes gefunden, deswegen wollt ich mal fragen smile !

Und zwar geht es darum, das ich gerne ein Projekt starten möchte, und dazu, natürlich um auch vielleicht den ein oder anderen user mehr anzulocken, gerne FreeSpace anbieten möchte.
1. Braucht man dazu einen Gewerbeschein?
( Wenn ja muss nicht weiter gelesen werden smile , wenn nein dann bitte weiterlesen )

Wenn ein User der ein Freespace-Paket von mir, Werbung in seine Homepage einbindet, die mir Geld einbringen würde, durch Klicks oder Bestellung, etc.
2. Würde ich dann einen Gewerbeschein brauchen?

Wenn ich auf der Homepage von mir (also da wo der Freespace vertrieben wird) Werbung einbau die mir Geld bringen würde-
3. Bräuchte ich dann einen Gewerbeschein?

So 3 mal die gleiche Frage aber 3 Fälle Augenzwinkern

Danke im Vorraus

RPC
08.02.06 18:51 RPC ist offline E-Mail Finden Als Freund hinzufügen
Schocko
Mitglied


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Dabei seit: 09.02.04
Beiträge: 316

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einfach deinen anwalt fragen anstatt in einem forum wie diesen.
02.04.06 01:13 Schocko ist offline Finden Als Freund hinzufügen
Bluestar Bluestar ist männlich
Mitglied


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Dabei seit: 09.10.04
Beiträge: 185
Herkunft: BW
Forenversion: Wbb 2.2.2; 2.3.3; Lite

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Wäre wohl die beste Lösung. Wobei eine Anfrage beim Finanzamt auch reicht Augenzwinkern

Ansonsten:

Bei dem Angebot von Freespace brauchst du kein Gewerbe anzumelden, da du ja dadurch nichts einnimmst.

Anders sieht das aus, wenn du es mit Werbung verbindest, da du somit eine Gewnnerzielungsabsicht hast und dann auch ein Gewerbe angemeldet werden muss.

Würde man einfach nur in einem privaten Forum einen Banner einbinden, muss man dafür kein Gewerbe anmelden, da es sich hier ja nur um ein Hobby handelt und die Ausgaben die Einnahmen i.d.R. überschreiten.
Somit liegt keine Gewinnerzielungsabsicht vor und man braucht auch kein Gewerbe.

Da du das Ganze aber machst, um mit der Werbung Geld zu verdienen, liegt die Gewinnerzielungsabsicht vor und da ist es dann auch nicht relevant, ob du am Anfang Verlust mit der Sache machst oder Gewinn.

Dies ist aber nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Anwalt und daher ist das auch keine Rechtsberatung Augenzwinkern

Blue
02.04.06 01:42 Bluestar ist offline E-Mail WWW Finden Als Freund hinzufügen
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