Facebook: Gefällt mir-Button verboten!
Es drohen nach § 38 BDSG Untersagungsverfügungen und Bußgelder bis zu 50.000 €.
Zitat:
Auch außerhalb von Schleswig-Holstein gilt das TMG sowie das BDSG. Das bedeutet, dass der Facebook Like Button deutschlandweit gegen geltendes Recht verstößt, wenn man dem ULD folgt.
Jeder Onlineseitenbetreiber, der einen Facebook Like Button auf seiner Seite hat, sollte dieweitere Entwicklung beobachten um mögliche Bußgelder zu vermeiden.