Hacks proggen und verkaufen lega? |
Wasserlasser
Mitglied
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Beiträge: 56
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Hallo zusammen,
ist es legal Hacks zu proggen und zu verkaufen?
Es gibt ja auch ein paar Seiten im Netz, die die Dinger verkaufen und da würde ich doch gern mal wissen ob sowas überhaupt ok ist.
Gruss
Wasserlasser
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29.11.08 03:31 |
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Agi
TEAM - PHP Freak
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29.11.08 10:26 |
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[kamui]
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Dabei seit: 27.04.05
Beiträge: 2.992
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"Sobald du etwas in der Absicht tust, damit Geld zu verdienen, musst du dafür ein Gewerbe anmelden." So oder ähnlich lautet meines Wissens die Gesetzlage in Deutschland.
Die Höhe der Beträge spielt hierbei keine Rolle!
Wenn du alle Rechte (auch das Reseller, bzw. Verkaufsrecht) an einem Hack hast, so kannst du ihn verkaufen. Bei selbstgecodeten Hacks hast du automatisch alle Rechte, wenn du den Hack jemandem abkaufst oder von jemandem bekommst, solltest du nochmal genau nachfragen, damit es nachher keine Missverständnisse gibt.
=> Ja, du darfst Hacks verkaufen, allerdings nur, wenn du die (Verkaufs-)Rechte an den Hacks hast. Außerdem brauchst du in Deutschland ein Gewerbe.
Professionelle Beratung findest du natürlich bei dem Rechtsanwalt deines Vertrauens. Im Finanzamt sitzen übrigens auch sehr kompetente Leute, die auch gerne bei Fragen zur Gewerbeanmeldung o.Ä. helfen.
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29.11.08 10:46 |
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Klecks
gesperrt 15/02/09
Dabei seit: 17.04.06
Beiträge: 257
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Zitat: |
Original von [kamui]
"Sobald du etwas in der Absicht tust, damit Geld zu verdienen, musst du dafür ein Gewerbe anmelden." So oder ähnlich lautet meines Wissens die Gesetzlage in Deutschland. |
Interessant... Ich werde mal mit meinem Arbeitgeber darüber reden. Ich muss also ein Gewerbe anmelden, weil ich arbeiten gehe; das mache ich nämlich um Geld zu verdienen.
Zitat: |
Original von [kamui]
Die Höhe der Beträge spielt hierbei keine Rolle! |
Gefährliches und falsches Halbwissen. Es gibt sehr wohl Grenzen beim Gewerbe.
Zitat: |
Original von [kamui]
=> Ja, du darfst Hacks verkaufen, allerdings nur, wenn du die (Verkaufs-)Rechte an den Hacks hast. Außerdem brauchst du in Deutschland ein Gewerbe. |
Du brauchst kein Gewerbe um Hacks zu verkaufen. Oder hast du vor, deinen Lebensunterhalt damit zu verdienen? Code, verkaufe, erledigt. Wenn das ganze eine gewisse Einkommensgrenze übersteigt, kannst du mal drüber nachdenken. Wird aber sicher nicht passieren.
Schon mal ein Gewerbe angemeldet, weil du was bei ebay verkloppt hast?
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29.11.08 11:24 |
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Biggi
Mitglied
Dabei seit: 08.01.07
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Bei ebay ab und an etwas zu verkaufen, was man nicht mehr braucht, und extra zum Verkauf angefertigte Hacks zu verkaufen, sind zwei verschiedene paar Schuhe.
Auch wenn man bei ebay zu oft zu viel vor allem von demselben Kram oder Neuware anbietet, steht das Finanzamt unter Umständen irgendwann bei einem auf der Matte.
Ein Gewerbe allerdings muß nicht jeder anmelden. Je nachdem, was man macht, kann man auch freiberuflich arbeiten. Das sind aber nur wenige Berufe, und das entbindet einen nicht davon, seine Absichten beim Finanzamt anzumelden und sich eine Steuernummer zu besorgen. Dementsprechend muß man dann sein Einkommen aus selbständiger neben- oder hauptberuflicher Arbeit beim Finazamt versteuern.
Gewerbe hat ja mit Finanzamt nichts zu tun. Gewerbesteuer wird von den Gemeinden erhoben.
Wenn man sowas ganz genau wissen will, was auf die persönlichen Absichten zutrifft, sollte man mit dem Finanzamt sprechen, mit einem Steuerberater, mit einem Anwalt und/oder einem Unternehmensberater. Vor allem, wenn es um Höchstgrenzen für Umsatzsteuerbefreiung und sowas geht.
Billiger bekommt man solches Wissen in Form von Existenzgründungsseminaren.
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29.11.08 11:44 |
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[kamui]
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Dabei seit: 27.04.05
Beiträge: 2.992
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Zitat: |
Original von Klecks
[quote]Interessant... Ich werde mal mit meinem Arbeitgeber darüber reden. Ich muss also ein Gewerbe anmelden, weil ich arbeiten gehe; das mache ich nämlich um Geld zu verdienen. |
Haha, alle haben gelacht ...
Zitat: |
Gefährliches und falsches Halbwissen. Es gibt sehr wohl Grenzen beim Gewerbe. |
Meines Wissens eben nicht. In Österreich oder anderen Ländern gibt es Grenzen, aber in Deutschland nicht.
Zitat: |
Du brauchst kein Gewerbe um Hacks zu verkaufen. Oder hast du vor, deinen Lebensunterhalt damit zu verdienen? Code, verkaufe, erledigt. Wenn das ganze eine gewisse Einkommensgrenze übersteigt, kannst du mal drüber nachdenken. Wird aber sicher nicht passieren. |
Wer legt die fest? Du?
Biggi hat diese eBay-Fälle angesprochen, selbes gilt beim Verkaufen von Hacks.
Zitat: |
Schon mal ein Gewerbe angemeldet, weil du was bei ebay verkloppt hast?
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Ich nicht, aber die Leute, die das planen und damit abzielen, Geld zu verdienen (damit meine ich nicht Playmobil-Sachen vom Speicher verkaufen), die haben mittlerweile ein Gewerbe oder handeln eben illegal.
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29.11.08 12:29 |
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Klecks
gesperrt 15/02/09
Dabei seit: 17.04.06
Beiträge: 257
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Du brauchst kein Gewerbe anmelden um selbst gecodete Hacks nebenher zu verkaufen. Wer etwas anderes behauptet, der möge dieses bitte auch belegen.
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29.11.08 15:05 |
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Biggi
Mitglied
Dabei seit: 08.01.07
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Ich fange nicht an zu labern, wenn ich keine Ahnung habe, soviel vorweg. Ich sage es dazu, wenn ich mir nicht sicher bin.
Du kannst ja genauso gut mal deine Behauptung belegen, die ohnehin nicht differenziert genug ist, weil Gewerbeamt und Finanzamt schlicht und ergreifend nichts miteinander zu tun haben!
Tatsache ist, daß man in Deutschland nicht einfach anfangen darf, irgendetwas zu verkaufen, ohne es vorher beim Finanzamt anzumelden.
Der Gewerbeschein hat wie gesagt mit dem Finanzamt überhaupt nichts zu tun. Das Finanzamt interessiert es auch nicht, ob du ein Gewerbe bei deiner Gemeinde angemeldet hast. Solltest du aber nicht freiberuflich tätig sein dürfen (wie gesagt sind das nur wenige Berufsgruppen, bei denen freiberufliche Selbständigkeit möglich ist), kann dir die Gemeinde aufs Dach steigen, wenn du keinen Gewerbeschein hast.
Ausgenommen von dem ganzen Umstand mit Gewerbe, Finanzamt, Einkommensteuer usw. sind "Flohmarktverkäufe". Also wenn ich mal meine ollen Legosteine vom Dachboden krame und bei ebay reinsetze oder den antiken Spiegel meiner Großmutter auf dem heimischen Flohmarkt verhökere.
Aber auch ebay und Flohmärkte können ein Gewerbe oder zumindest die Meldung beim Finanzamt nötig machen. Dann nämlich, wenn du sehr regelmäßig Dinge verkaufst.
Bis zu einem bestimmten Umsatz spricht man allerdings von einem Kleinunternehmer und kann Gebrauch machen von der in § 19 Abs. 1 UstG festgelegten Umsatzsteuerbefreiung.
Jedenfalls sind inzwischen durchaus Leute, die eigentlich nur privat bei ebay was verkaufen, auf die Nase gefallen, weil sie es einfach so regelmäßig gemacht haben, daß das Finanzamt da ein Auge drauf geworfen hat.
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29.11.08 15:24 |
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Biggi
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Dabei seit: 08.01.07
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Zitat: |
Original von Lordy20
Hallo Biggi
Das Gewerbeamt meldet dich automatisch beim Finanzamt, sobald du ein Gewerbe angemeldet hast. |
Das weiß ich.
Aber für manche Berufe muß man ja kein Gewerbe anmelden. Und dann muß man selbst beim Finanzamt anrufen und das Formular anfordern.
Künstler, Anwälte und Ärzte zum Beispiel.
Darum ging es mir ja nur, klar zu machen, daß man nicht zwingend ein Gewerbe anmelden muß. Wohl aber sich beim Finanzamt melden.
Bei reinem Hackcoding denke ich aber, kommt man um ein Gewerbe kaum drumrum.
Natürlich MUSS man keinen Anwalt, Seminar etc. besuchen.
Ich finde so ein Seminar dennoch sehr aufschlußreich.
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29.11.08 17:32 |
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Lordy20
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Dabei seit: 03.06.04
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Fähigkeiten: WBB2 Profi Forenversion: 2.3
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Hallo Biggi
Ja, wer sich ernsthaft selbständig machen möchte, der sollte auf jeden Fall mal ein Seminar besuchen.
Stimmt - es gibt Gewerbetreibende und Freiberufler.
Da sollte man sich vorher informieren, zu welcher Art die auszuübende Tätigkeit gehört.
Grüße
Lordy20
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29.11.08 18:20 |
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Szabo-s
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Es gibt durchaus freie Tätigkeiten, die nach §18 EStG nicht der Gewerbeunterliegen. Das Entwickeln und der Verkauf von Erweiterungen/Programmen/Software etc gehört da aber nicht dazu. Folglich unterliegt jegliche Programmiertätigkeit der Gewerbeordnung.
Ein Gewerbe muss dann angemeldet werden bzw. man übt eine Tätigkeit, die der Gewerbeordnung unterliegt, dann aus, wenn man eine Gewinnabsicht hat. Hierbei spielt es keine Rolle, ob man durch die Tätigkeit Gewinn oder Verlust hat. Es kommt lediglich auf die Absicht an. Du wirst gegenüber dem Gesetzgeber aber nicht erklären können, dass Du keine Gewinnabsicht hast, wenn du hierfür Geld verlangst.
Das hat rein gar nichts mit irgendwelchen Beitragsgrenzen oder sonst was zu tun. Es gibt zwar durchaus die verscheidenste Beitragsgrenzen, aber das hat alles was mit Steuern zu tun und nichts mit der Tatsache, ob man ein Gewerbe braucht oder nicht.
Verkauft man jetzt zum Beispiel sein Auto verkauft, dann liegt hier nicht die Gewinnabsicht im Fordergrund (Klar will man Geld machen, aber die Absicht ist eine andere), sondern die Tatsache, dass man die Karre einfach los werden will. Kauft man aber Fahrzeuge an nur damit man sie später wieder verkaufen kann, hat man automatisch wieder eine Gewinnabsicht. Wenn man sein Auto vekauft hat, muss man das in der Steuererklärung übrigens auch als Einnahmen angeben - macht aber keiner und es interessiert auch niemanden.
Das ganze ist aber keine Rechtsberatung.
Wenn es aber darum geht, dass du nur eben mal nen Euro machen willst - wo kein Kläger da kein Richter. Mehr sage ich dazu aber nicht, da ich mich sonst bereits strafbar mache :-D
@Klecks
Belege du doch bitte, dass keine gewerbliche Tätigkeit ausgeübt wird, wenn man Hacks entwickelt und diese verkauft. Zieh dir dazu einfach mal das BGB und die GewO rein.
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Szabo-s: 30.11.08 00:46.
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30.11.08 00:30 |
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mkkcs
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Fähigkeiten: WBB2 Profi; WBB2 Fortgeschritten; WBB Lite 1 Profi Herkunft: aus Mamas Bauch Forenversion: 2.3; 2.2
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30.11.08 01:48 |
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DavidundBibi unregistriert
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^^schrieb ja bereits, dass ich nicht genau weiss, wie das abläuft...ich sehs nur auf einigen Seiten, die was verkaufen, dass im Impressum irgendsone Nummer steht...aber ICH muss das auch nicht wissen, denn ich will ja nix verkaufen
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30.11.08 11:12 |
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Szabo-s
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Dabei seit: 16.01.04
Beiträge: 53
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Wie bereits gesagt wurde wird in Deutschland die Umsatzsteuer ID nur Geschäfte innerhalb des EU Auslands benötigt. Diese UstID bekommt man, wenn man beim Fragebogen vom Finanzamt einfach ein Kreuz macht und dadurch um eine UstID bittet.
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30.11.08 12:21 |
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DavidundBibi unregistriert
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Zitat: |
Original von Dizzy.w3
Hi,
was hab ich dazu nicht schonmal gehört?
"Wovon man nicht sprechen kann darüber muß man schweigen." - Ludwig Wittgenstein.
oder
"Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und den Mund halten." - Oscar Wilde
oder
"Stille ist der Zustand, der eintreten würde, wenn die Menschen nur noch von Dingen sprächen, von denen sie etwas verstehen." - Albert Einstein.
oder
"Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fresse halten." - Autor bedauerlicher Weise unbekannt.
Soviel dazu.
@mkkcs
In Österreich bekommt man die UStID immer mitausgehändigt. Da diese auf Rechnungen > 400 € ausgewiesen sein muss. Leider weiß ich nicht inwieweit es in Schland gleich ist, bzw aus welchem Land der Threadersteller bzw der Initiator stammt. |
Da gibts noch einige schöne Sprüche
"Wer zuerst kommt, mahlt zuerst" (hab zuerst überhaupt mal ne Antwort gegeben)
"Du kannst mich mal im Mondschein besuchen" heisst: es geht dich überhaupt nix an, wo und was ich poste! Merk dir das! Dies hier ist ein öffentliches Forum, wo JEDER das Recht hat, mitzuposten!
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30.11.08 13:11 |
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Lordy20
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Dabei seit: 03.06.04
Beiträge: 371
Fähigkeiten: WBB2 Profi Forenversion: 2.3
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@DavidundBibi
Ruhig Blut. Lasse dich doch nicht provozieren.
Zum Thema ist ja nun alles gesagt. Die Gewerbetreibenden haben die Halbwahrheiten korrigiert. Leider wurden einige Sätze nicht richtig verstanden.
In NRW bekommt man sowohl beim Finanzamt als auch beim Gewerbeamt ausführliche Informationen und Antworten.
Noch ein Tipp: glaubt bitte nicht alles was euch Google so ausspuckt. Da ist sehr viel Nonsens dabei.
Grüße
Lordy20
__________________ PC-Hilfe-MK
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30.11.08 13:48 |
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